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Bund: m1. -
Bund ist die Kurzbezeichnung für die politische Bundesebene
in Deutschland. Sie ist die oberste Hierarchieebene in unserem
Staatsmodell.
Der Begriff Bund ist die allgemein gebräuchliche Kurzform für
Bundesebene. Damit wird die höchste Ebene innerhalb der
Verwaltungsstruktur Deutschlands bezeichnet. Unterhalb der Bundesebene
existieren die Länderebene und die kommunalen Ebenen wie etwa Gemeinden
und Städte. Dabei wird der Bundesstaat Deutschland als
Völkerrechtssubjekt angesehen. Obwohl das föderale System der
Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern in vielen Bereichen
umfangreiche gesetzgeberische Kompetenzen
einräumt, wird die Politik
Deutschlands maßgeblich durch die Bundesebene bestimmt.
Alle
Behörden und Verfassungsorgane existieren in der Regel in allen
verschiedenen Verwaltungsebenen. So gibt es sieben Verfassungsorgane des
Bundes:
Bundestag,
Bundesrat,
Bundespräsident,
Bundesregierung,
Bundesverfassungsgericht,
Bundesversammlung und der
Gemeinsame Ausschuss. Daneben haben die meisten Behörden eine Bundesbehörde, die in
der Hierarchie direkt über den Landesbehörden steht. Lediglich in
ausgewählten Bereichen, in denen ausschließlich der Bund
gesetzgeberische Kompetenzen wahrnimmt – zum Beispiel im Bereich des
Auswärtigen Dienstes, des Bundesnachrichtendienstes oder der Bundeswehr –
existieren Mittel- und Unterbehörden des Bundes.
Dabei sind die
Behörden und Organe des Bundes auch im Sinne der Gewaltenteilung über
das gesamte Bundesgebiet verteilt. Nur die Organe der Exekutive und
Legislative sind aus repräsentativen und auch arbeitspraktischen
Erwägungen hauptsächlich in der Bundeshauptstadt Berlin angesiedelt,
Sitz des Verfassungsgerichts ist Karlsruhe. Das Bundesverwaltungsgericht
befindet sich in Leipzig, der Bundesfinanzhof in München, in Erfurt ist
der Sitz des Bundesarbeitsgerichts und in Kassel der des
Bundessozialgerichts.
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