giovedì 23 aprile 2020

Bund

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Bund ist die Kurzbezeichnung für die politische Bundesebene in Deutschland. Sie ist die oberste Hierarchieebene in unserem Staatsmodell.

Der Begriff Bund ist die allgemein gebräuchliche Kurzform für Bundesebene. Damit wird die höchste Ebene innerhalb der Verwaltungsstruktur Deutschlands bezeichnet. Unterhalb der Bundesebene existieren die Länderebene und die kommunalen Ebenen wie etwa Gemeinden und Städte. Dabei wird der Bundesstaat Deutschland als Völkerrechtssubjekt angesehen. Obwohl das föderale System der Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern in vielen Bereichen umfangreiche gesetzgeberische Kompetenzen einräumt, wird die Politik Deutschlands maßgeblich durch die Bundesebene bestimmt.

Alle Behörden und Verfassungsorgane existieren in der Regel in allen verschiedenen Verwaltungsebenen. So gibt es sieben Verfassungsorgane des Bundes: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht, Bundesversammlung und der Gemeinsame Ausschuss. Daneben haben die meisten Behörden eine Bundesbehörde, die in der Hierarchie direkt über den Landesbehörden steht. Lediglich in ausgewählten Bereichen, in denen ausschließlich der Bund gesetzgeberische Kompetenzen wahrnimmt – zum Beispiel im Bereich des Auswärtigen Dienstes, des Bundesnachrichtendienstes oder der Bundeswehr – existieren Mittel- und Unterbehörden des Bundes.

Dabei sind die Behörden und Organe des Bundes auch im Sinne der Gewaltenteilung über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Nur die Organe der Exekutive und Legislative sind aus repräsentativen und auch arbeitspraktischen Erwägungen hauptsächlich in der Bundeshauptstadt Berlin angesiedelt, Sitz des Verfassungsgerichts ist Karlsruhe. Das Bundesverwaltungsgericht befindet sich in Leipzig, der Bundesfinanzhof in München, in Erfurt ist der Sitz des Bundesarbeitsgerichts und in Kassel der des Bundessozialgerichts.

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