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Bund: m1. -
RTL Themen / BUND.
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RTL Themen / BUND.
Bund ist die Kurzbezeichnung für die politische Bundesebene
in Deutschland. Sie ist die oberste Hierarchieebene in unserem
Staatsmodell.
Der Begriff Bund ist die allgemein gebräuchliche Kurzform für
Bundesebene. Damit wird die höchste Ebene innerhalb der
Verwaltungsstruktur Deutschlands bezeichnet. Unterhalb der Bundesebene
existieren die Länderebene und die kommunalen Ebenen wie etwa Gemeinden
und Städte. Dabei wird der Bundesstaat Deutschland als
Völkerrechtssubjekt angesehen. Obwohl das föderale System der
Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern in vielen Bereichen
umfangreiche gesetzgeberische Kompetenzen einräumt, wird die Politik
Deutschlands maßgeblich durch die Bundesebene bestimmt.
Alle Behörden und Verfassungsorgane existieren in der Regel in allen verschiedenen Verwaltungsebenen. So gibt es sieben Verfassungsorgane des Bundes: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht, Bundesversammlung und der Gemeinsame Ausschuss. Daneben haben die meisten Behörden eine Bundesbehörde, die in der Hierarchie direkt über den Landesbehörden steht. Lediglich in ausgewählten Bereichen, in denen ausschließlich der Bund gesetzgeberische Kompetenzen wahrnimmt – zum Beispiel im Bereich des Auswärtigen Dienstes, des Bundesnachrichtendienstes oder der Bundeswehr – existieren Mittel- und Unterbehörden des Bundes.
Dabei sind die Behörden und Organe des Bundes auch im Sinne der Gewaltenteilung über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Nur die Organe der Exekutive und Legislative sind aus repräsentativen und auch arbeitspraktischen Erwägungen hauptsächlich in der Bundeshauptstadt Berlin angesiedelt, Sitz des Verfassungsgerichts ist Karlsruhe. Das Bundesverwaltungsgericht befindet sich in Leipzig, der Bundesfinanzhof in München, in Erfurt ist der Sitz des Bundesarbeitsgerichts und in Kassel der des Bundessozialgerichts.
Nähere Informationen und aktuelle Nachrichten rund um den Bund finden Sie immer bei RTL.de.
Alle Behörden und Verfassungsorgane existieren in der Regel in allen verschiedenen Verwaltungsebenen. So gibt es sieben Verfassungsorgane des Bundes: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht, Bundesversammlung und der Gemeinsame Ausschuss. Daneben haben die meisten Behörden eine Bundesbehörde, die in der Hierarchie direkt über den Landesbehörden steht. Lediglich in ausgewählten Bereichen, in denen ausschließlich der Bund gesetzgeberische Kompetenzen wahrnimmt – zum Beispiel im Bereich des Auswärtigen Dienstes, des Bundesnachrichtendienstes oder der Bundeswehr – existieren Mittel- und Unterbehörden des Bundes.
Dabei sind die Behörden und Organe des Bundes auch im Sinne der Gewaltenteilung über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Nur die Organe der Exekutive und Legislative sind aus repräsentativen und auch arbeitspraktischen Erwägungen hauptsächlich in der Bundeshauptstadt Berlin angesiedelt, Sitz des Verfassungsgerichts ist Karlsruhe. Das Bundesverwaltungsgericht befindet sich in Leipzig, der Bundesfinanzhof in München, in Erfurt ist der Sitz des Bundesarbeitsgerichts und in Kassel der des Bundessozialgerichts.
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