Verächtlichmachung
- s.f. (-)
- vilipendio m.
domenica 17 maggio 2020
Verächtlichmachung
verunglimpfen
verunglimpfen
- v.tr.
- diffamare, screditare
Hetze
Hetze
- s.f. (-, -n)
- 1 (Verfolgung) diffamazione f., campagna f. denigratoria: eine Hetze gegen jdn. betreiben montare una campagna denigratoria contro qcu.
- 2 (Venat) caccia f. a inseguimento.
- 3 (fig) (Eile) fretta f., furia f.
• Die Erfahrungen mit dem 2017 verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet haben die Bundesregierung bewogen, eine Reihe von weiteren Verbesserungen zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken auf den Weg zu bringen.
schüren
schüren
- v.tr.
- 1 attizzare: das Feuer im Ofen schüren attizzare il fuoco nella stufa.
- 2 (fig) (anreizen) attizzare, eccitare, fomentare: die Leidenschaften schüren attizzare le passioni.
beschließen
beschließen
v.irr.
- 1 (einen Beschluss fassen) decidere, deliberare.
- 2 (behördlich) decretare.
- 3 (beenden) chiudere, concludere, terminare.II intr. (aus. haben)
- decidere, deliberare: über eine Maßnahme beschließen deliberare su un provvedimento.
• Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Bundestag. (lgn)
Gefängnis
Gefängnis
- s.n. (-ses, -se)
- 1 (Haftanstalt) prigione f., carcere m.
- 2 (Strafe) pena f. detentiva, carcere m.: drei Jahre Gefängnis tre anni di carcere.
• Wer in Deutschland öffentlich die EU-Flagge oder die Flagge eines ausländischen Staates verbrennt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. (lgn)
rechnen
rechnen
v.
- 1 (berechnen) contare, calcolare, fare un calcolo, fare un conto: rechnen lernen imparare a fare i calcoli.
- 2 (zählen) contare.
- 3 (erwarten) aspettarsi, prevedere (mit etw. [dat.] qcs.), contare (su): mit diesem Erfolg hatten wir nicht gerechnet non avevamo previsto questo successo.
- 4 (einplanen) considerare (qcs.), tener conto (di), fare i conti (con).
- 5 (fig) (sich verlassen) contare, fare affidamento, fare assegnamento (auf [acc.] su): mit ihm ist nicht zu rechnen non si può contare su di lui.
- 6 (sparen) economizzare, risparmiare, fare economia.II tr.
- 1 (berechnen) calcolare, contare: die Nebenausgaben nicht gerechnet senza contare le spese extra.
- 2 (berücksichtigen) considerare, prendere in considerazione.
- 3 (einbeziehen) contare, annoverare: wir rechnen ihn zu unseren besten Schauspielern lo annoveriamo tra i nostri migliori attori.
• Wer in Deutschland öffentlich die EU-Flagge oder die Flagge eines ausländischen Staates verbrennt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. (lgn)
stellen
stellen
v.
- 1 (an einen bestimmten Platz) mettere, porre, collocare: den Teller auf den Tisch stellen mettere il piatto sul tavolo.
- 2 (zurückstellen) riporre: ein Buch ins Regal stellen riporre un libro nello scaffale.
- 3 (legen) posare, mettere, poggiare.
- 4 (anlehnen) appoggiare: eine Leiter an die Mauer stellen appoggiare una scala al muro.
- 5 (aufstellen) collocare, predisporre, mettere: Fallen stellen collocare trappole.
- 6 (lagern) mettere: Wein kalt stellen mettere il vino in fresco.
- 7 (bringen, führen) portare, mettere: den Wagen in die Garage stellen mettere la macchina in garage.
- 8 (einstellen) regolare: die Uhr stellen regolare l'orologio; den Wecker auf sieben Uhr stellen mettere la sveglia alle sette.
- 9 (betätigen) manovrare: eine Weiche stellen manovrare uno scambio.
- 10 (vorlegen, einreichen) presentare, fare: eine Forderung stellen presentare una richiesta.
- 11 (richten) porre, fare, presentare, rivolgere: eine Frage stellen porre una domanda.
- 12 (festsetzen) porre, stabilire, fissare: Bedingungen stellen porre condizioni.
- 13 (formulieren) fare, formulare: eine Diagnose stellen formulare una diagnosi.
- 14 (geben) dare, assegnare: jdm. eine Aufgabe stellen assegnare un compito a qcu.
- 15 (entgegentreten) affrontare: den Feind stellen affrontare il nemico.
- 16 (fig) (herbeischaffen) produrre, fornire: Zeugen stellen produrre testimoni.
- 17 (fig) (nennen) nominare, designare, costituire: einen Vertreter stellen designare un rappresentante.
- 18 (Dir) (übergeben) tradurre, deferire: jdn. vor Gericht stellen deferire qcu. al tribunale.II prnl. sich stellen
- 1 mettersi, porsi, collocarsi: sich ans Fenster stellen mettersi alla finestra.
- 2 (eintreffen, erscheinen) presentarsi: sich zur Musterung stellen presentarsi alla visita di leva.
- 3 (bei der Polizei) costituirsi.
- 4 (fig) (sich verhalten) pensare, avere un'opinione (zu [dat.] di): ich möchte wissen, wie du dich dazu stellst vorrei sapere che cosa ne pensi.
- 5 (fig) (sich verstellen) fare finta, fingersi, fare: sich krank stellen fingersi malato; sich dumm stellen fare il finto tonto.
• Bundestag stellt sich gegen Flaggen-Verbrennungen. (lgn)
flaggen
flaggen
- v.intr. (aus. haben)
- issare la bandiera, mettere la bandiera.
Flagge
Flagge
- s.f. (-, -n)
- (Fahne) bandiera f.
• Das unter deutscher Flagge fahrende Schiff hatte die Migranten am Montag vor Libyen aufgenommen. (lgn)
verbrennen
verbrennen
v.irr.
- 1 (durch Feuer vernichten) bruciare: Papier verbrennen bruciare carta.
- 2 (bei einem Unglück) bruciare vivi, morire carbonizzato.
- 3 (von Müll) incenerire.
- 4 (einäschern) cremare, incinerare.
- 5 (auf dem Scheiterhaufen hinrichten) bruciare (sul rogo), ardere (sul rogo).II intr. (aus. sein)
- 1 (durch Feuer zerstört werden) bruciare, ardere.
- 2 (verkohlen) bruciarsi, essere bruciato: das Fleisch verbrennen lassen carbonizzare la carne.III prnl. sich verbrennen
- 1 (sich verletzen) bruciarsi, scottarsi.
- 2 (concr) darsi fuoco.
Temi0: Ricerche Tematiche. Homepage.
B.
1. bozza: Verbrennen von Flaggen. → Post finale.
2. Manfred Weber.
3. Christine Lambrecht.
4. Andreas Kalbitz.
5. Geeinte deutsche Völker und Stämme.
6. Osnabrücker Landmark.
RICERCHE TEMATICHE
Homepage.
1. bozza: Verbrennen von Flaggen. → Post finale.
2. Manfred Weber.
3. Christine Lambrecht.
4. Andreas Kalbitz.
5. Geeinte deutsche Völker und Stämme.
6. Osnabrücker Landmark.
Temi1: Verbrennen von Flaggen.
A) Bundestag stellt sich gegen Flaggen-Verbrennungen
Wer
in Deutschland öffentlich die EU-Flagge oder die Flagge eines
ausländischen Staates verbrennt, muss künftig mit bis zu drei Jahren
Gefängnis rechnen. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der
Bundestag. Das Verbrennen von Flaggen habe mit friedlichem Protest
nichts zu tun, erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
Mit solchen Taten sollten vielmehr "Hass, Wut und Aggression geschürt
werden". Wenn dabei noch das Existenzrecht Israels angegriffen werde,
"dürfen wir das in Deutschland niemals dulden", betonte Lambrecht. (53./lgn/15-5-20.)
B) Bundestag.
B) Bundestag.
Brennende Flaggen "niemals dulden"
Der Bundestag hat eine Gesetzeslücke geschlossen:
Künftig ist in Deutschland auch die Verunglimpfung oder Zerstörung der
EU-Flagge verboten. Ebenfalls besser geschützt werden die Hoheitszeichen
ausländischer Staaten.
Wer in Deutschland öffentlich die EU-Flagge oder die Flagge eines
ausländischen Staates verbrennt, muss künftig mit bis zu drei Jahren
Gefängnis rechnen. Eine entsprechende Gesetzesänderung billigte der
Bundestag am späten Donnerstagabend.
"Das Verbrennen von Flaggen in der Öffentlichkeit hat mit friedlichem Protest nichts zu tun", erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit solchen Taten sollten vielmehr "Hass, Wut und Aggression geschürt werden". Lambrecht verwies auf das Verbrennen beispielsweise israelischer oder türkischer Fahnen.
"Brennende Flaggen verletzen die Gefühle vieler Menschen", führte die Justizministerin weiter aus. Wenn dabei noch das Existenzrecht Israels angegriffen werde, "dürfen wir das in Deutschland niemals dulden".
"Exzessiver Eingriff"
Eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bisher nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen. So musste die Bundesregierung etwa die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen.
Gegen die neue Strafvorschrift zu den EU-Symbolen wandte sich die rechtsgerichtete AfD. Sie sprach in einem Änderungsantrag, der im Bundestag mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde, von einem "exzessiven Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit".
wa/ust (dpa, afp) (Fonte)
C) Der Spiegel. - Die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der EU ist in Deutschland künftig strafbar. Der Bundestag stimmte am Donnerstag für einen Gesetzentwurf des Bundesrats, mit dem ein zusätzlicher Passus ins Strafgesetzbuch eingeführt wird. Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bislang nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten oder der Europäischen Union galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.
D) Die Welt. - Immer öfter werden bei Demonstrationen in Deutschland Flaggen verbrannt. Das verletze die Gefühle vieler Angehöriger einer Nation tief, sagt Justizministerin Lambrecht. Sie plant Geld- und Freiheitsstrafen.
"Das Verbrennen von Flaggen in der Öffentlichkeit hat mit friedlichem Protest nichts zu tun", erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit solchen Taten sollten vielmehr "Hass, Wut und Aggression geschürt werden". Lambrecht verwies auf das Verbrennen beispielsweise israelischer oder türkischer Fahnen.
"Brennende Flaggen verletzen die Gefühle vieler Menschen", führte die Justizministerin weiter aus. Wenn dabei noch das Existenzrecht Israels angegriffen werde, "dürfen wir das in Deutschland niemals dulden".
"Exzessiver Eingriff"
Eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bisher nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen. So musste die Bundesregierung etwa die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen.
Gegen die neue Strafvorschrift zu den EU-Symbolen wandte sich die rechtsgerichtete AfD. Sie sprach in einem Änderungsantrag, der im Bundestag mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde, von einem "exzessiven Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit".
wa/ust (dpa, afp) (Fonte)
C) Der Spiegel. - Die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der EU ist in Deutschland künftig strafbar. Der Bundestag stimmte am Donnerstag für einen Gesetzentwurf des Bundesrats, mit dem ein zusätzlicher Passus ins Strafgesetzbuch eingeführt wird. Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bislang nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten oder der Europäischen Union galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.
D) Die Welt. - Immer öfter werden bei Demonstrationen in Deutschland Flaggen verbrannt. Das verletze die Gefühle vieler Angehöriger einer Nation tief, sagt Justizministerin Lambrecht. Sie plant Geld- und Freiheitsstrafen.
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