Steinwurf
- s.m. (-[e]s, ...würfe)
- 1 sassata f.
- 2 (Entfernung) tiro m. di sasso: einen Steinwurf weit a un tiro di sasso.• Das Wahrzeichen der Stadt ist das im frühen 18. Jahrhundert erbaute Alte Rathaus, das nur einen Steinwurf vom Kurfürstlichen Schloss entfernt ist. (rtl)
venerdì 24 aprile 2020
Steinwurf
vermissen
vermissen
- v.tr.
- 1 (nicht finden) non trovare.
- 2 (jds. Abwesenheit bemerken) accorgersi dell'assenza di, notare l'assenza di.
- 3 (rar) (entbehren) essere privo di: ich vermisse seine Nachrichten non ho sue notizie.
- 4 (jds. Abwesenheit fühlen) sentire la mancanza di: sie vermisst ihren Sohn sente la mancanza del figlio, il figlio le manca.
film2
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Kinder des Krieges
– Deutschland 1945
Kinder des Krieges – Dokumentation | Video verfügbar bis 04.05.2021 | Bild:
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Im Mai vor 75 Jahren endete der Zweite
Weltkrieg. Noch leben Angehörige der Generation, die den Krieg
miterlebten. Noch leben die letzten Zeitzeugen, die in Bombenkellern
saßen, zum Volkssturm eingezogen wurden, mit ihren Eltern vor der näher
rückenden Front flohen. Das multimediale ARD-Projekt "Kinder
des Krieges" erzählt das Schlüsseljahr 1945 aus der Sicht der Kinder.
Noch Wochen nach dem 8.
Mai 1945 habe er sich in Panik auf die Erde geworfen, wenn irgendwo am
Himmel ein Flugzeug erschien, berichtet Paul Diefenbach (damals 7 Jahre
alt) aus Köln. Bis heute würde er davon träumen, dass der im Krieg
vermisste Vater wieder in der Tür erscheint, erzählt Alois Schneider
(12) aus dem Saarland. Als sie die ersten Bilder aus den KZs zu sehen
bekam, habe sie sich ihrer BDM-Uniform geschämt und später begonnen,
Geschichte zu studieren, erzählt Elfie Walther (17) aus Delmenhorst.
Was prägt unser Bild vom Jahr 1945? Das Kriegsende. Und sonst?
Noch
ist es nicht zu spät, Fragen zu stellen. Noch leben die letzten
Angehörigen der Generation, die zu jung war, um Schuld auf sich geladen
zu haben, die aber alles miterlebte. Zeitzeugen des Jahres 1945 und ihre
Erinnerungen stehen im Zentrum des multimedialen ARD-Projektes „Kinder
des Krieges“. Ihre Aussagen machen deutlich: Unser Bild vom Jahr 1945
ist rückblickend geschönt.
Deutsche Jungen aus Neunburg vorm Wald ziehen eine Wagenladung Sargdeckel zum Stadtfriedhof. | Bild:
National Archives and Records Administration, College Park
Geschönt von der Vorstellung des nahen
Kriegsendes. Geschönt von der Vorstellung, dass am 8. Mai 1945 aller
Schrecken endet. Aus Sicht derjenigen, die damals Kinder waren, stellt
sich das Jahr 1945 anders dar: Zwar ist das Ende des Krieges bereits im
Januar 1945 absehbar, doch niemand kann sicher sein, dieses Ende auch zu
erleben.
Fast alle der für
diesen Film interviewten Personen haben in diesem Jahr 1945 traumatische
Erfahrungen gemacht: Sie haben Hinrichtungen und Selbstmorde
mitangesehen, Bombenangriffe erlebt und Vergewaltigungen ertragen. Sie
drohten zu verhungern. Sie haben beim Spielen in Ruinen mit Blindgängern
gespielt und dabei ihr Leben riskiert. Sie haben gesehen, wie ihre
Eltern sich der Parteiabzeichen, der Hitler-Bilder, der Hakenkreuzwimpel
und Fahnen entledigten. Sie wurden vorgeschickt, um die ersten
alliierten Soldaten zu begrüßen, während die Eltern ängstlich hinter den
Gardinen lauerten.
Viele schwiegen – um das Erlebte hinter sich zu lassen
Zusammen
mit ihren Eltern wurden sie durch die befreiten Konzentrationslager
geschleust, um zu erkennen, welche Verbrechen in den Jahren des
Nationalsozialismus geschehen waren. Nach dem Krieg haben viele über das
Erlebte geschwiegen, um die Vergangenheit hinter sich zu lassen. Es
sind unsere Mütter und Väter, unsere Großmütter und Großväter.
Diese Sendung ist online first ab 22. April 2020 und nach der Ausstrahlung ein Jahr lang in der ARD Mediathek verfügbar.
"Kinder des Krieges -
Das Jahr 1945" ist ein multimediales Projekt der ARD. Auf allen Kanälen.
Im Fernsehen. Im Hörfunk. Im Netz. In der Audiothek und in der
Mediathek der ARD.
film1
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Tatort: Die Guten und die Bösen, am Sonntag, 19. April 2020, 20:15 Uhr
Was weiß die längst pensionierte Kommissarin Elsa
Bronski, die damals den Fall bearbeitet und nie gelöst hat und noch
immer die eigenen Dämonen jagt? | Bild:
HR
In dem "Tatort: Die Guten und die Bösen"
spielt Hannelore Elsner eine Kommissarin, die trotz ihres Ruhestandes
einen ungelösten Fall zum Abschluss bringen möchte. Isaak Dentler, der
den Kriminalassistenten Jonas spielt, erinnert sich an die Dreharbeiten
mit der Mimin: "Die Zusammenarbeit war sehr intensiv, ich habe selten
jemanden getroffen, der so konsequent die Komplexität seiner Figur
durchdringen möchte und dabei das Zusammenspiel vor der Kamera mit den
Spielpartnern und hinter der Kamera mit dem ganzen Set an oberste Stelle
stellt." Auch Regisseurin Petra K. Wagner sind die Dreharbeiten mit
Hannelore Elsner im Gedächtnis geblieben: "Während der Dreharbeiten 2019
war kein Gedanke an Krankheit. Sie hatte große Freude an dieser Figur
und ihre Konzentration und Präsenz waren beeindruckend. Sie wollte
drehen und Spaß haben, lachte viel - und sie wirkte stark auf mich -
wenn ich den Film heute sehe, sehe ich ihren Abschied."
Zum Inhalt:
Nach einer durchzechten Nacht werden Anna Janneke (Margarita Broich)
und Paul Brix (Wolfram Koch) schwer verkatert zu einem Tatort gerufen:
Ein Mann wurde in einer einsamen Waldhütte offenbar gefoltert und
ermordet. Zu ihrer Verwunderung legt Polizeihauptmeister Ansgar
Matzerath (Peter Lohmeyer) noch am Ort des Verbrechens ein Geständnis
ab. Er behauptet, den Mann getötet zu haben, weil dieser vor sieben
Jahren seine Frau entführt und vergewaltigt habe. Ist Matzerath wirklich
der Täter? Ist das Opfer wirklich der Vergewaltiger seiner Frau? Was
weiß die längst pensionierte Kommissarin Elsa Bronski (Hannelore
Elsner), die damals den Fall bearbeitet und nie gelöst hat und noch
immer die eigenen Dämonen jagt?
Der "Tatort: Die Guten
und die Bösen" ist eine Produktion des Hessischen Rundfunks im Auftrag
der ARD Degeto. Das Buch stammt von David Ungereit; Regie führte Petra
K. Wagner. Produzent ist Dominik Diers. Die Redaktion haben Liane
Jessen, Erin Högerle (beide hr) und Birgit Titze (ARD Degeto).
Drohung
Drohung
- s.f. (-, -en)
- 1 (drohende Äußerung) minaccia f.: leere Drohungen aussprechen fare minacce vane.
- 2 (Einschüchterung) intimidazione f.
Tat
Tat
- s.f. (-, -en)
- 1 (Handlung) azione f., atto m.: eine selbstlose Tat vollbringen compiere un atto di altruismo.
- 2 (Leistung) opera f., impresa f.: eine große Tat vollbringen compiere una grande impresa.
- 3 (Straftat) azione f. delittuosa, reato m.: eine Tat gestehen confessare un delitto.
• Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. (sgb,§1)
begehen
begehen
- v.tr. (beging, begangen)
- 1 (über etw. gehen) percorrere: einen Weg begehen percorrere una strada.
- 2 (prüfend abschreiten) ispezionare, visitare.
- 3 (feiern) celebrare, festeggiare: ein Fest begehen celebrare una festa.
- 4 (machen) fare, commettere: ein Verbrechen begehen commettere un crimine.
• Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. (sgb,§1)
unanttastbar
unantastbar
, unantastbar
- agg.
- 1 intangibile, intoccabile.
- 2 (unverletzlich) inviolabile, intoccabile.
- 3 (Dir) inviolabile: -e Rechte diritti inviolabili.
• Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (GG, 1.1)
beseelen
beseelen
- v.tr.
- animare, vivificare.• Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. (GG, Pr.)
jus3
B. Home: §0. ↔ §2. ↔ §3.
§1. Keine Strafe ohne Gesetz. - Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
§ 2. Zeitliche Geltung.
STRAFGESETZBUCH
Allgemeiner Teil
§1. Keine Strafe ohne Gesetz. - Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
§ 2. Zeitliche Geltung.
(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
(2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.
(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
(4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
(5) Für Einziehung und Unbrauchbarmachung gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.
(6) Über Maßregeln der Besserung und Sicherung ist, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz zu entscheiden, das zur Zeit der Entscheidung gilt.
jus2: Art. 1 / GG
B. Home: §1. ↔ §3.
Art. 1 / GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als
Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
jus1: GG, Präambel.
B. Home: §0. ↔ §2.
Grundgesetz
Präambel
Im
Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem
Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa
dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner
verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die
Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier
Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Fonte.
Fonte.
jus0: Testi Giuridici Tedeschi - Homepage.
Home → §1.
Fonti: DeJureOrg - Lexetius -
Fonti: DeJureOrg - Lexetius -
IUS
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Testi giuridici tedeschi
HOMEPAGE
A. Grundgesetz = GG: → Post: Prämbol - 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 - 12 - 13 - 14 - 15 - 16 - 17 - 18 - 19 - 20 - 21 - 22 - 23 - 24 - 25 - 26 - 27 - 28 - 29 - 30 - 31 - 32 - 33 - 34 - 35 - 36 - 37 - 38 - 39 - 40 - 41 - 42 - 43 - 44 - 45 - 46 - 47 - 48 - 49 - 50 - 51 - 52 - 53 - 54 - 55 - 56 - 57 - 58 - 59 - 60 - 61 - 62 - 63 - 64 - 65 - 66 - 67 - 68 - 69 - 70 - 71 - 72 - 73 - 74 - 75 - 76 - 77 - 78 - 79 - 80 - 81 - 82 - 83 - 84 - 85 - 86 - 87 - 88 - 89 - 90 - 91 - 92 - 93 - 94 - 95 - 96 - 97 - 98 - 99 - 100 - 101 - 102 - 103 - 104 - 105 - 106 - 107 - 108 - 109 - 110 - 111 - 112 - 113 - 114 - 115 - 116 - 117 - 118 - 119 - 120 - 121 - 122 - 123 - 124 - 125 - 126 - 127 - 128 - 129 - 130 - 131 - 132 - 133 - 134 - 135 - 136 - 137 - 138 - 139 - 140 - 141 - 142 - 143 - 144 - 145 - 146 -
B. Strafgesetzbuch: → Post 3 = §§sgb: 1-10;
B. Strafgesetzbuch: → Post 3 = §§sgb: 1-10;
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