martedì 7 aprile 2020

A3. Es lebe der Rechtsstaat! – Eltern suchen nach G7-Gipfel ihre willkürlich verhafteten Kinder.

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A. PMK = Politisch Motiviert Kriminalität.
a3. Es lebe der Rechtsstaat! – Eltern suchen nach G7-Gipfel ihre willkürlich verhafteten Kinder.
- 4.9.2019. Fonte. Kommentar von Andreas Peter.

Im Vorfeld des G7-Gipfels in Biarritz wurden Menschen auf der Basis von Notstandsverordnungen verhaftet, weil sie verdächtigt wurden, gewalttätige Proteste anzetteln zu wollen. Zu drei der Verhafteten, deutsche Jugendliche aus Nürnberg, haben deren Eltern bis heute praktisch keinen rechtsstaatlich akzeptablen Zugang.
Während auch bundesdeutsche Medien nicht müde werden, in belehrendem und empörtem Tonfall beinahe täglich über Demonstrationen und Proteste in Hongkong und angebliche oder tatsächliche Polizeigewalt zu berichten, während die gleichen Medien sich auch über angebliche oder tatsächliche Ausschreitungen und Zusammenstöße mit Polizeikräften im Zusammenhang mit Demonstrationen in Russland echauffieren, herrscht vor der eigenen Haustür eine bemerkenswerte Funkstille, Milde und Nachsichtigkeit, wenn es um die Aushebelung des Demonstrationsrechtes beim G7-Treffen und um Polizeigewalt geht und die gleichen Maßstäbe, die an China und Russland angelegt werden, auf einmal nicht mehr gelten.

Was deutsche Medien in Hongkong brandmarken, interessiert sie während G7 in Biarritz nicht

Während die erwähnten Medienhäuser die Demonstrationsfreiheit predigen und Einschränkungen dieser Freiheit maßregeln, haben sie keine Probleme damit, dass französische Behörden aus dem Demonstrationsrecht in Biarritz eine Posse gemacht haben, um zu verhindern, dass die Staats- und Regierungschefs der sogenannten G7-Staaten die Proteste gegen ihr Treffen und das, was ihnen die Demonstranten zu sagen haben, auch tatsächlich erleben. Demonstrationen waren nur Kilometer vom Konferenzort gestattet, überhaupt war nur eine Demonstration offiziell genehmigt. Bezogen auf Hongkong wäre das ungefähr so, als wenn Demonstranten mit einem Schiff aufs offene Meer gefahren worden wären, um dort zu demonstrieren.
Auch was die Verhaftungen angeht, die von den Sicherheitsbehörden prophylaktisch vorgenommen wurden, noch ehe der Gipfel in Biarritz überhaupt begonnen hatte, ist bemerkenswert, wie die gleichen Maßstäbe, die an die Demonstrationen und das Vorgehen von Behörden in Hongkong angelegt wurden und werden, im Fall Biarritz unter den Tisch fallen. Da wird die Argumentation, bei den Festgenommenen handele es sich um potenzielle Gewalttäter und bei ihnen wurden entsprechende Utensilien sichergestellt, unkritisch übernommen. Man stelle sich vor, wie die Berichterstattung klingen würde, sollten chinesische Behörden so argumentieren.
Und wie die Berichterstattung in bundesdeutschen Medien klingen würde, sollte in Hongkong oder Russland das geschehen, was seit etwa zwei Wochen in Frankreich vor sich geht, wagen wir uns gar nicht auszumalen.

Willkürliche Verhaftungen vor dem G7-Gipfeltreffen

Am 21. August, lange vor dem Beginn des G7-Treffens in Biarritz, wurden bei einer Autobahnkontrolle drei Jugendliche aus Nürnberg festgenommen und in einem Schnellverfahren in Bayonne zu Gefängnisstrafen von bis zu drei Monaten verurteilt. Bayonne ist eine Stadt, die, ähnlich wie Städte im Ruhrgebiet, direkt an Biarritz grenzt und mit Anglet eine inoffizielle Großstadt mit fast 115.000 Einwohnern bildet.
Den Jugendlichen war vorgeworfen worden, in einer Gruppe „möglicherweise“ Gewalttätigkeiten vorbereitet zu haben. Außerdem wären in ihrem Fahrzeug Tränengas, Kapuzen und andere verdächtige Utensilien gefunden worden. Das habe sich mittlerweile als Falschmeldung herausgestellt, berichtete das Internetportal Telepolis. Dennoch sind die Jugendlichen offenbar weiterhin in Haft. Ihre Eltern beklagen gegenüber dem Portal, dass sie immer noch keinen Zugang zu ihren Kindern haben würden und dass ihnen ein Wahlverteidiger verweigert werde. Bemerkenswert ist in dem Zusammenhang, dass der vom französischen Staat gestellte Pflichtverteidiger die von den Familien der Beschuldigten angerufenen Wahlverteidiger vom Schnellgericht ausschließen ließ. Man stelle sich einen derartigen Vorgang in China oder Russland vor und ahnt, wie das geheiligte Donnerwetter aus westlichen Medien herabstoßen würde.

Willkür gegen Freien Journalisten trotz Gerichtsurteil

Dass die Öffentlichkeit überhaupt von diesen Vorgängen erfuhr, verdankt sie auch einer anderen beispielhaften Demonstration dessen, was diejenigen westlichen Regierungen unter Rechtsstaat verstehen, die anderen gerne diesbezügliche Belehrungen erteilen. Zufällig trafen die drei Jugendlichen im Gefängnis von Hendaye einen Mitarbeiter des unabhängigen Radios Dreyeckland (RDL) aus Freiburg im Breisgau, der den Fall öffentlich machte. Er bestätigte die Schilderung, dass die Jugendlichen auf dem Weg zu einem traditionellen Treffen mit Freunden in den spanisch-baskischen Ort Leketio waren, von wo aus sie mit ihren anderen sieben Freunden regelmäßig zu einem Campingurlaub aufbrechen.
Der Reporter von RDL selbst wollte für sein Haus vom G7-Treffen berichten, wurde aber von der französischen Polizei unter fadenscheinigen Gründen festgenommen, eingesperrt und abgeschoben. Gegen diese Entscheidung klagte der Reporter erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Paris. Ihm wurde sogar eine Entschädigung von 1.000 Euro zugesprochen, weshalb er sich entschloss, noch einmal nach Biarritz zu reisen. Doch er wurde ein zweites Mal festgenommen, inhaftiert, wiederum abgeschoben und mit mehrjähriger Haft bedroht. Ein weiteres Mal möge unsere geneigte Leserschaft sich vorstellen, mit welchem Skandalton westliche Medien berichten würden, hätten sich russische oder die Behörden in Hongkong so willkürlich verhalten und Gerichtsurteile missachtet.
Deutsche Behörden lieferten „Störerdatei“ an französische Behörden
Das eigentlich Bestürzende aber ist, dass die französischen Behörden auf der Grundlage einer Schwarzen Liste von Bundeskriminalamt BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) handeln, der sogenannten Störerdatei. Dass wir davon wissen, verdanken wir einer Anfrage des Bundestagsabgeordneten der Partei Die Linke, Andrej Hunko. In der Antwort des Heimatschutzministeriums an Hunko vom 21. August 2019 werden zwei Kategorien unterschieden:
„Kategorie 1: Dem Phänomenbereich PMK -links- zuzuordnende Personen, die im Zusammenhang mit politischen Großereignissen mit internationaler Beteiligung polizeilich in Erscheinung getreten sind oder die intensive Kontakte zu ausländischen Aktivisten und Gruppierungen unterhalten und zu denen Erkenntnisse wegen Gewaltstraftaten vorliegen (diese müssen nicht zwingend aus einer politischen Motivation heraus begangen worden sein).“
Auch in der Kategorie 2 geht es um Menschen aus dem politisch linken Spektrum. Weshalb Andrej Hunko zu dem Schluss kommt, dass "zum G7-Gipfel Menschen also nur aufgrund ihrer Gesinnung verfolgt" werden. Analoge Versuche des Bundesinnenministeriums, zu früheren derartigen Veranstaltungen Menschen durch Ein- oder Ausreiseverbote an Protesten zu hindern, haben deutsche Verwaltungsgerichte regelmäßig als rechtswidrig kassiert.
Im Hinblick auf die drei inhaftierten Nürnberger Jugendlichen berichtete das Nachrichtenportal Telepolis, die deutsche Botschaft in Paris würde eine zweifelhafte Rolle spielen. Das Portal bezog sich auf Informationen der verzweifelten Eltern, wonach die Botschaft behauptet, sie hätte keine Informationen bzw. die Inhaftierten wünschten angeblich keinen Kontakt. Geradezu bizarr ist die Information der linken Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen, die den Eltern mitteilen musste, dass das Auswärtige Amt Kontakt zu ihren Söhnen nur schriftlich aufnehmen könne.
Weshalb wir ein letztes Mal unsere Vermutung äußern wollen, dass Russland wahrscheinlich mit neuen Sanktionen überzogen worden wäre, hätten russische Behörden so agiert und reagiert, wie deutsche und französische Behörden es im Fall des G7-Treffens in Biarritz in punkto Willkür und Beschneidung von Bürgerrechten taten. Aber wir haben ja über die Jahre gelernt, dass einige gleicher sind als andere.
* Die Meinung des Autors muss nicht der der Redaktion entsprechen.
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