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A. PMK = Politisch Motiviert Kriminalität.
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a3. Es lebe der Rechtsstaat! – Eltern suchen nach G7-Gipfel ihre willkürlich verhafteten Kinder.
- 4.9.2019. Fonte. Kommentar von Andreas Peter.
Im Vorfeld des
G7-Gipfels in Biarritz wurden Menschen auf der Basis von
Notstandsverordnungen verhaftet, weil sie verdächtigt wurden,
gewalttätige Proteste anzetteln zu wollen. Zu drei der Verhafteten,
deutsche Jugendliche aus Nürnberg, haben deren Eltern bis heute
praktisch keinen rechtsstaatlich akzeptablen Zugang.
Während
auch bundesdeutsche Medien nicht müde werden, in belehrendem und
empörtem Tonfall beinahe täglich über Demonstrationen und Proteste in
Hongkong und angebliche oder tatsächliche Polizeigewalt zu berichten,
während die gleichen Medien sich auch über angebliche oder tatsächliche
Ausschreitungen und Zusammenstöße mit Polizeikräften im Zusammenhang mit
Demonstrationen in Russland echauffieren, herrscht vor der eigenen
Haustür eine bemerkenswerte Funkstille, Milde und Nachsichtigkeit, wenn es um die Aushebelung des Demonstrationsrechtes beim G7-Treffen und um Polizeigewalt geht und die gleichen Maßstäbe, die an China und Russland angelegt werden, auf einmal nicht mehr gelten.
Was deutsche Medien in Hongkong brandmarken, interessiert sie während G7 in Biarritz nicht
Während die erwähnten Medienhäuser die Demonstrationsfreiheit
predigen und Einschränkungen dieser Freiheit maßregeln, haben sie keine
Probleme damit, dass französische Behörden aus dem Demonstrationsrecht
in Biarritz eine Posse gemacht haben, um zu verhindern, dass die Staats-
und Regierungschefs der sogenannten G7-Staaten die Proteste gegen ihr
Treffen und das, was ihnen die Demonstranten zu sagen haben, auch
tatsächlich erleben. Demonstrationen waren nur Kilometer vom
Konferenzort gestattet, überhaupt war nur eine Demonstration offiziell
genehmigt. Bezogen auf Hongkong wäre das ungefähr so, als wenn
Demonstranten mit einem Schiff aufs offene Meer gefahren worden wären,
um dort zu demonstrieren.
Auch
was die Verhaftungen angeht, die von den Sicherheitsbehörden
prophylaktisch vorgenommen wurden, noch ehe der Gipfel in Biarritz
überhaupt begonnen hatte, ist bemerkenswert, wie die gleichen Maßstäbe,
die an die Demonstrationen und das Vorgehen von Behörden in Hongkong
angelegt wurden und werden, im Fall Biarritz unter den Tisch fallen. Da
wird die Argumentation, bei den Festgenommenen handele es sich um
potenzielle Gewalttäter und bei ihnen wurden entsprechende Utensilien
sichergestellt, unkritisch übernommen. Man stelle sich vor, wie die
Berichterstattung klingen würde, sollten chinesische Behörden so
argumentieren.
Und wie die Berichterstattung in bundesdeutschen Medien klingen
würde, sollte in Hongkong oder Russland das geschehen, was seit etwa
zwei Wochen in Frankreich vor sich geht, wagen wir uns gar nicht auszumalen.
Willkürliche Verhaftungen vor dem G7-Gipfeltreffen
Am 21. August, lange vor dem Beginn des G7-Treffens in Biarritz,
wurden bei einer Autobahnkontrolle drei Jugendliche aus Nürnberg
festgenommen und in einem Schnellverfahren in Bayonne zu
Gefängnisstrafen von bis zu drei Monaten verurteilt. Bayonne ist eine
Stadt, die, ähnlich wie Städte im Ruhrgebiet, direkt an Biarritz grenzt
und mit Anglet eine inoffizielle Großstadt mit fast 115.000 Einwohnern
bildet.
Den Jugendlichen war vorgeworfen worden, in einer Gruppe „möglicherweise“ Gewalttätigkeiten vorbereitet
zu haben. Außerdem wären in ihrem Fahrzeug Tränengas, Kapuzen und
andere verdächtige Utensilien gefunden worden. Das habe sich
mittlerweile als Falschmeldung herausgestellt, berichtete das
Internetportal Telepolis. Dennoch sind die Jugendlichen offenbar
weiterhin in Haft. Ihre Eltern beklagen gegenüber dem Portal, dass sie
immer noch keinen Zugang zu ihren Kindern haben würden
und dass ihnen ein Wahlverteidiger verweigert werde. Bemerkenswert ist
in dem Zusammenhang, dass der vom französischen Staat gestellte
Pflichtverteidiger die von den Familien der Beschuldigten angerufenen
Wahlverteidiger vom Schnellgericht ausschließen ließ. Man stelle sich
einen derartigen Vorgang in China oder Russland vor und ahnt, wie das
geheiligte Donnerwetter aus westlichen Medien herabstoßen würde.
Willkür gegen Freien Journalisten trotz Gerichtsurteil
Dass die Öffentlichkeit überhaupt von diesen Vorgängen erfuhr,
verdankt sie auch einer anderen beispielhaften Demonstration dessen, was
diejenigen westlichen Regierungen unter Rechtsstaat verstehen, die
anderen gerne diesbezügliche Belehrungen erteilen. Zufällig trafen die
drei Jugendlichen im Gefängnis von Hendaye einen Mitarbeiter des
unabhängigen Radios Dreyeckland (RDL) aus Freiburg im Breisgau, der den
Fall öffentlich machte. Er bestätigte die Schilderung, dass die
Jugendlichen auf dem Weg zu einem traditionellen Treffen mit Freunden in
den spanisch-baskischen Ort Leketio waren, von wo aus sie mit ihren
anderen sieben Freunden regelmäßig zu einem Campingurlaub aufbrechen.
Der
Reporter von RDL selbst wollte für sein Haus vom G7-Treffen berichten,
wurde aber von der französischen Polizei unter fadenscheinigen Gründen
festgenommen, eingesperrt und abgeschoben. Gegen diese Entscheidung
klagte der Reporter erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Paris.
Ihm wurde sogar eine Entschädigung von 1.000 Euro zugesprochen, weshalb
er sich entschloss, noch einmal nach Biarritz zu reisen. Doch er wurde
ein zweites Mal festgenommen, inhaftiert, wiederum abgeschoben und mit
mehrjähriger Haft bedroht. Ein weiteres Mal möge unsere geneigte
Leserschaft sich vorstellen, mit welchem Skandalton westliche Medien
berichten würden, hätten sich russische oder die Behörden in Hongkong so
willkürlich verhalten und Gerichtsurteile missachtet.
Deutsche Behörden lieferten „Störerdatei“ an französische Behörden
Das eigentlich Bestürzende aber ist, dass die französischen Behörden
auf der Grundlage einer Schwarzen Liste von Bundeskriminalamt BKA und
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) handeln, der sogenannten
Störerdatei. Dass wir davon wissen, verdanken wir einer Anfrage des
Bundestagsabgeordneten der Partei Die Linke, Andrej Hunko. In der Antwort des Heimatschutzministeriums an Hunko vom 21. August 2019 werden zwei Kategorien unterschieden:
„Kategorie 1: Dem Phänomenbereich PMK -links-
zuzuordnende Personen, die im Zusammenhang mit politischen
Großereignissen mit internationaler Beteiligung polizeilich in
Erscheinung getreten sind oder die intensive Kontakte zu ausländischen
Aktivisten und Gruppierungen unterhalten und zu denen Erkenntnisse wegen
Gewaltstraftaten vorliegen (diese müssen nicht zwingend aus einer
politischen Motivation heraus begangen worden sein).“
Auch in der Kategorie 2 geht es um Menschen aus dem politisch linken Spektrum. Weshalb Andrej Hunko zu dem Schluss kommt, dass "zum G7-Gipfel
Menschen also nur aufgrund ihrer Gesinnung verfolgt" werden. Analoge
Versuche des Bundesinnenministeriums, zu früheren derartigen
Veranstaltungen Menschen durch Ein- oder Ausreiseverbote an Protesten zu
hindern, haben deutsche Verwaltungsgerichte regelmäßig als rechtswidrig
kassiert.
Im
Hinblick auf die drei inhaftierten Nürnberger Jugendlichen berichtete
das Nachrichtenportal Telepolis, die deutsche Botschaft in Paris würde
eine zweifelhafte Rolle spielen. Das Portal bezog sich auf Informationen
der verzweifelten Eltern, wonach die Botschaft behauptet, sie hätte
keine Informationen bzw. die Inhaftierten wünschten angeblich keinen
Kontakt. Geradezu bizarr ist die Information der linken
Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen, die den Eltern mitteilen musste,
dass das Auswärtige Amt Kontakt zu ihren Söhnen nur schriftlich
aufnehmen könne.
Weshalb wir ein letztes Mal unsere Vermutung äußern wollen, dass Russland wahrscheinlich mit neuen Sanktionen
überzogen worden wäre, hätten russische Behörden so agiert und
reagiert, wie deutsche und französische Behörden es im Fall des
G7-Treffens in Biarritz in punkto Willkür und Beschneidung von
Bürgerrechten taten. Aber wir haben ja über die Jahre gelernt, dass
einige gleicher sind als andere.
* Die Meinung des Autors muss nicht der der Redaktion entsprechen.
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