A) Bundestag stellt sich gegen Flaggen-Verbrennungen
Wer
in Deutschland öffentlich die EU-Flagge oder die Flagge eines
ausländischen Staates verbrennt, muss künftig mit bis zu drei Jahren
Gefängnis rechnen. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der
Bundestag. Das Verbrennen von Flaggen habe mit friedlichem Protest
nichts zu tun, erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
Mit solchen Taten sollten vielmehr "Hass, Wut und Aggression geschürt
werden". Wenn dabei noch das Existenzrecht Israels angegriffen werde,
"dürfen wir das in Deutschland niemals dulden", betonte Lambrecht. (53./lgn/15-5-20.)
B) Bundestag.
B) Bundestag.
Brennende Flaggen "niemals dulden"
Der Bundestag hat eine Gesetzeslücke geschlossen:
Künftig ist in Deutschland auch die Verunglimpfung oder Zerstörung der
EU-Flagge verboten. Ebenfalls besser geschützt werden die Hoheitszeichen
ausländischer Staaten.
Wer in Deutschland öffentlich die EU-Flagge oder die Flagge eines
ausländischen Staates verbrennt, muss künftig mit bis zu drei Jahren
Gefängnis rechnen. Eine entsprechende Gesetzesänderung billigte der
Bundestag am späten Donnerstagabend.
"Das Verbrennen von Flaggen in der Öffentlichkeit hat mit friedlichem Protest nichts zu tun", erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit solchen Taten sollten vielmehr "Hass, Wut und Aggression geschürt werden". Lambrecht verwies auf das Verbrennen beispielsweise israelischer oder türkischer Fahnen.
"Brennende Flaggen verletzen die Gefühle vieler Menschen", führte die Justizministerin weiter aus. Wenn dabei noch das Existenzrecht Israels angegriffen werde, "dürfen wir das in Deutschland niemals dulden".
"Exzessiver Eingriff"
Eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bisher nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen. So musste die Bundesregierung etwa die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen.
Gegen die neue Strafvorschrift zu den EU-Symbolen wandte sich die rechtsgerichtete AfD. Sie sprach in einem Änderungsantrag, der im Bundestag mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde, von einem "exzessiven Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit".
wa/ust (dpa, afp) (Fonte)
C) Der Spiegel. - Die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der EU ist in Deutschland künftig strafbar. Der Bundestag stimmte am Donnerstag für einen Gesetzentwurf des Bundesrats, mit dem ein zusätzlicher Passus ins Strafgesetzbuch eingeführt wird. Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bislang nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten oder der Europäischen Union galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.
D) Die Welt. - Immer öfter werden bei Demonstrationen in Deutschland Flaggen verbrannt. Das verletze die Gefühle vieler Angehöriger einer Nation tief, sagt Justizministerin Lambrecht. Sie plant Geld- und Freiheitsstrafen.
"Das Verbrennen von Flaggen in der Öffentlichkeit hat mit friedlichem Protest nichts zu tun", erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit solchen Taten sollten vielmehr "Hass, Wut und Aggression geschürt werden". Lambrecht verwies auf das Verbrennen beispielsweise israelischer oder türkischer Fahnen.
"Brennende Flaggen verletzen die Gefühle vieler Menschen", führte die Justizministerin weiter aus. Wenn dabei noch das Existenzrecht Israels angegriffen werde, "dürfen wir das in Deutschland niemals dulden".
"Exzessiver Eingriff"
Eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bisher nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen. So musste die Bundesregierung etwa die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen.
Gegen die neue Strafvorschrift zu den EU-Symbolen wandte sich die rechtsgerichtete AfD. Sie sprach in einem Änderungsantrag, der im Bundestag mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde, von einem "exzessiven Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit".
wa/ust (dpa, afp) (Fonte)
C) Der Spiegel. - Die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der EU ist in Deutschland künftig strafbar. Der Bundestag stimmte am Donnerstag für einen Gesetzentwurf des Bundesrats, mit dem ein zusätzlicher Passus ins Strafgesetzbuch eingeführt wird. Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bislang nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten oder der Europäischen Union galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.
D) Die Welt. - Immer öfter werden bei Demonstrationen in Deutschland Flaggen verbrannt. Das verletze die Gefühle vieler Angehöriger einer Nation tief, sagt Justizministerin Lambrecht. Sie plant Geld- und Freiheitsstrafen.
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